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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der Eventkom (im Folgenden: Veranstalter) und dem Besucher der RecruitKon Konferenz (im Folgenden: Besucher).

(2) Der Veranstalter erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(3) Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt sich auf alle auf dieser Internetpräsenz angebotenen Leistungen des Veranstalters. Der Besucher erkennt mit der Inanspruchnahme der Leistungen des Veranstalters diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als für ihn verbindlich an.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Besuch der RecruitKon Konferenz am 12. November 2024 in Hamburg.

(2) Der Besuch ist kostenpflichtig. Es werden verschiedene Ticket-Kategorien angeboten.

(3) Die Tickets zum Besuch der RecruitKon sind übertragbar. Die Übertragung eines Tickets kann per E-Mail unter hello@recruitkon.de kostenfrei durchgeführt werden.

(4) Mit der Teilnahme an der Veranstaltung stimmt der Besucher der Verwendung des Unternehmenslogos durch den Veranstalter zu.

(5) Die Stornierung einer bestätigten Anmeldung zur Veranstaltung hat schriftlich zu erfolgen.
Wird eine bestätigte Anmeldung storniert, fallen folgende Stornierungsgebühren an, wenn für die betreffende Veranstaltung kein Ersatzteilnehmer gestellt wird:
• Storno bis zu 89 Kalendertage vor der Veranstaltung: keine Kosten
• Storno bis zu 59 Kalendertage vor der Veranstaltung: 50 Prozent des Ticketpreises
• Storno weniger als 59 Kalendertage vor der Veranstaltung: voller Ticketpreis.

(6) Die Teilnahme an den Workshops, die im Rahmen der RecruitKon Konferenz angeboten werden, ist abhängig von der Anzahl der Teilnehmer und der Verfügbarkeit der Plätze. Es besteht kein Anspruch auf einen Platz in einem Workshop, da die Anzahl der Plätze begrenzt ist und bei Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl keine weiteren Teilnehmer aufgenommen werden können.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation der Leistungen des Veranstalters, insbesondere in Prospekten, Anzeigen und im Internet, stellt noch kein bindendes Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

(2) Der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Besucher kommt durch die Registrierung des Besuchers auf dieser Internetpräsenz sowie deren Bestätigung durch den Veranstalter zustande.

§ 4 Haftungsbeschränkung / Haftungsfreistellung

(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet der Veranstalter lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Veranstalter, seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

(2) Die Haftung ist, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, der Verletzung einer Kardinalspflicht oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch den Veranstalter, seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.

§ 5 Datenschutz

(1) Der Veranstalter verwendet die von dem Besucher mitgeteilten Daten (z.B. Anrede, Name, E-Mail-Adresse) gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts.

(2) Die personenbezogenen Daten des Besuchers können an die Aussteller weitergegeben werden. Der Besucher erklärt sich mit der Kontaktaufnahme durch die Aussteller einverstanden. Der Besucher hat das Recht, diese Einwilligung zu jeder Zeit unter hello@recruitkon.de zu widerrufen.

(3) Mit der Anmeldung für ein Ticket willigt der Besucher ein, dass seine E-Mail-Adresse in den Newsletterverteiler des Veranstalters aufgenommen wird, um Informationen über zukünftige Konferenzen und Veranstaltungen zu erhalten. Der Besucher kann diese Einwilligung jederzeit durch eine entsprechende Nachricht an hello@recruitkon.de widerrufen.

(4) Sofern weitere Informationen gewünscht werden oder die Löschung der Daten des Besuchers gewünscht wird, steht ein Support unter der E-Mail-Adresse hello@recruitkon.de zur Verfügung.

(5) Mit dem Besuch der Veranstaltung willigt der Teilnehmer ein, dass der Veranstalter Bilder und Videos von ihm auch für werbliche Zwecke nutzen kann.

§ 6 Dauer des Vertrages

(1) Der Vertrag wird für die Dauer der RecruitKon Konferenz geschlossen.

(2) Die Berechtigung zum Besuch der RecruitKon Konferenz erlischt, wenn der Besucher seine Einwilligungserklärung zu diesen Geschäftsbedingungen zurücknimmt.

§ 7 Änderungen

(1) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die gesamte Veranstaltung oder einzelne Teile räumlich und / oder zeitlich zu verlegen, zu ändern oder auch kurzfristig abzusagen. Wird die Veranstaltung aus wichtigen Gründen abgesagt, so erhält der Kunde die volle Teilnahmegebühr zurück. Schadensersatzansprüche bestehen nicht, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters vorliegt. Aus einer Terminverschiebung des Events ergibt sich für den Kunden kein Recht auf Stornierung.

(2) Der Veranstalter behält sich außerdem das Recht vor, ersatzweise andere Referenten, Speaker und Aussteller einzusetzen. Das gilt insbesondere bei nicht kostendeckender Teilnehmerzahl, dem kurzfristigen Ausfall von Referenten oder Speakern, höherer Gewalt oder anderen sachlich gerechtfertigten Gründen, die nicht unmittelbar von dem Veranstalter zu vertreten sind.

(3) Der Veranstalter behält sich vor, den Veranstaltungsablauf zu verändern. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung der Teilnahmegebühren. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Zu einem Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten, Arbeitsausfall oder anderen Schäden ist der Veranstalter in diesen Fällen nicht verpflichtet.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für das Schließen einer Vertragslücke.